Neue Regelung ab sofort für das Hallentraining
Folgende Regelungen gelten ab heute:
Bei einer stabilen Inzidenz von über 35 oder mehr:
- Sport in geschlossenen Räumen nur mit Testnachweis erlaubt
- Sport unter freiem Himmel ist ohne Testnachweis gestattet
Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis
- eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder
- eines POC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
nachzuweisen, das den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) entspricht.
Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind:
- asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind,
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Diese Ausnahme gilt auch in den Ferien.