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Ab 23. August gelten die 3G Regeln

Neue Regelung ab sofort für das Hallentraining

Folgende Regelungen gelten ab heute:

Bei einer stabilen Inzidenz von über 35 oder mehr:

  • Sport in geschlossenen Räumen nur mit Testnachweis erlaubt
  • Sport unter freiem Himmel ist ohne Testnachweis gestattet

 Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis

  • eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • eines POC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

nachzuweisen, das den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) entspricht.

Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind:

  1. asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind,
  2. Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
  3. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Diese Ausnahme gilt auch in den Ferien.