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2G und FFP2-Maskenpflicht

Ab sofort gilt für Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Kampfgericht und Besucher die 2G-Regelung in der Graf-Rasso-Halle.

Für die Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren, die noch nicht oder bis jetzt nur
einfach geimpft worden sind, hat die Bayerische Staatsregierung in der Ministerratssitzung auf Nachdruck
des BLSV am 9. November eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres beschlossen.

Trotz dieser erfreulichen Nachricht muss uns allen bewusst sein, dass diese Übergangsfrist nur eine provisorische Lösung ist. Nach wie vor ist das Impfen die wirksamste Waffe gegen die Corona-Pandemie.
Deswegen lautet die Devise weiterhin: Impfen, Impfen, Impfen!


Unsere Hygienerichtlinien

  1. Zutritt zur Halle ist nur Personen erlaubt, welche die 2G-Kriterien erfüllen und dies nachweisen können.
  2. Gastmannschaften müssen den Dokumentationsnachweis dem Hygienebeauftragten im Eingangsbereich ausgefüllt vorlegen, so dass nur noch die Nachweise der 2G-Regelung kontrolliert werden müssen.
  3. Kein Zutritt zur Sportstätte inklusive Zuschauerbereich haben Personen
    • mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
    • die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
    • mit COVID-19-assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, akute respiratorische Symptome jeder Schwere).
  1. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, ausgenommen bei der Sportausübung oder beim Duschen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen zumindest eine medizinische Maske tragen.
  2. Zuschauer dürfen sich nur auf der Tribüne aufhalten. Es besteht generell die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, auch am Platz. Es ist auf die Einhaltung eines Mindestabstands zu achten. Zuschauer dürfen nur die erste Toilette im Flur benutzen.
    Ungeimpfte Kinder und Jugendliche zwischen dem zwölften und 18. Geburtstag haben keinen Zutritt zum Zuschauerbereich.
  3. Nutzung der Umkleidekabinen und Duschen unter Einhaltung des Mindestabstands.