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Wir machen eine Pause im Spielbetrieb

Die Abteilungsleitung hat entschieden, dass die Mannschaften des TuS Fürstenfeldbruck Basketball bis Jahresende 2021 nicht am Spielbetrieb teilnehmen. Wir verlegen alle Spiele ins neue Jahr.

Angesichts der steigenden Inzidenzen in Bayern, gemeldeten Corona-Infektionen sowohl bei eigenen Teams als auch bei Gastmannschaften haben wir uns zu dieser Maßnahme entschieden.
Wir hoffen, dass wir damit den Trainingsbetrieb weiter aufrecht halten können. Nach den Erfahrungen und dem Feedback aus dem Lockdown steht das gemeinsame Training an erster Stelle.

Kein Probetraining

Um das Risiko einer Ansteckung zu reduzieren, wollen wir die Trainingsgruppen geschlossen halten.
Daher bitten wir alle Interessierten mit einer Anfrage nach einem Probetraining bis nach den Weihnachtsferien zu warten.

Regeln für die Teilnahme am Training

Für die Teilnahme am Training gilt auf Basis der 15. BayIfSMV bis 15.12.2021 die 2G+ Regel.
Das bedeutet: der Zugang zu Sportstätten zur praktischen Sportausbildung ist nur noch für geimpfte, genesene und zusätzlich getestete Personen zulässig (2G plus).
Ebenfalls zugelassen sind minderjährige Schülerinnen und Schüler (Kinder bis zum 6. Geburtstag bzw. nicht eingeschulte Kinder oder Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen) zur Ausübung sportlicher Aktivitäten.
Die entsprechenden Nachweise werden vom Übungsleiter kontrolliert. 

Definition Testnachweis: ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage

  1. eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  2. eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  3. eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
    Wenn ein Selbsttest vor Ort von einer berechtigten Person nach § 6 Abs. 1 Coronavirus-Testverordnung durchgeführt wird – dies können Apotheken, vom Gesundheitsamt beauftragte Personen oder auch Ärzte sein – gilt er auch 24 Stunden für andere Zwecke. Andernfalls muss der Selbsttest zwingend vor Ort durchgeführt und vom Trainer als Vereinsvertreter beaufsichtigt werden. Dieser Selbsttest erlaubt dann auch nur den Zutritt zur eigenen Sportausübung. 

Selbstverständlich gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen (Umkleiden/Duschen) weiterhin Maskenpflicht und ein Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten.

Datenschutz
Wir, Abteilung Basketball im TuS Fürstenfeldbruck e.V. (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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